Leitbild

  • Wir sehen das mobile Endgerät als interaktives Informations-, Unterhaltungs-, Vertriebs- und Marketing-Medium und sorgen für das entsprechende fundierte Mobile Know-how im Werbemarkt.
  • Wir wollen den Mobile Markt durch effizientes Gattungsmarketing professionalisieren und beschleunigen und stärken nachhaltig die Etablierung des mobilen Kanals als unverzichtbares und professionelles Marketinginstrument. Wir fördern die Entwicklung von Mobile Advertising & Marketing durch die Veröffentlichung von Studien, durch Lehre und das Verfassen von Fachbeiträgen.
  • Wir sorgen dafür, dass die Planbarkeit von Mobile Advertising sowie der Dialogprozess von Mobile Marketing einfacher wird.
  • Wir vertreten die Interessen unserer Mitglieder gegenüber Behörden, Dritten und anderen Organisationen.
  • Wir befolgen die aktuellen Gesetze und arbeiten an gesetzlichen Vorlagen und Normen mit, welche die Tätigkeit und die beruflichen Interessen der Mitglieder berühren. Unsere Standards sind für unsere Mitglieder bindend. Wir fördern damit einen ethisch einwandfreien und fairen Wettbewerb in der Branche.
  • Unsere Mitglieder sind Vertreter der wichtigsten Unternehmen. Sie rekrutieren sich aus Agenturen, Mobile Advertising & Marketing-Spezialisten, Endgeräteherstellern, Medien, Netzbetreibern, Werbeauftraggebern und weiteren interessierten Kreisen.
  • Wir bilden ein starkes Netz mit den führenden Verbänden der Marketing-, Kommunikations- und Werbebranche der Schweiz. Zusätzlich kooperieren wir eng mit der Mobile Marketing Association, Österreich.

Verhaltenskodex

smama, swiss mobile association, ist der Ansicht, dass die Privatsphäre auf dem Mobiltelefon zu schützen ist. Die unerwünschte Kommunikation über das Mobiltelefon ist schädlich für die Entwicklung von Mobile Advertising und Mobile Marketing. Mit vereinten Kräften der beteiligten und interessierten Kommunikations-Industrie soll diese Privatsphäre erhalten bleiben.

Die Gewährleistung der nachstehenden Prinzipien der Mobilen Privatsphäre ist für die Mitglieder der smama eine Verpflichtung. Diese richten sich an Firmen innerhalb des Mobilen Ökosystems, also vor allem, aber nicht ausschliesslich an Agenturen, Mobile Advertising & Marketing-Spezialisten, Endgerätehersteller, Medien, Netzbetreiber, Werbeauftraggeber und weitere interessierte Kreise. Unter Beachtung der smama-Prinzipien werden diese den Mobile-Kanal effizient und verantwortungsbewusst für ihre Marketing-Zwecke nutzen.

  • Grundsätzliche Vorgabe
    Das Mitglied von smama handelt immer im Sinne und zum Nutzen seines Auftraggebers, gleichzeitig wird es aber immer die Privatsphäre und die persönlichen Wünsche des Endkunden respektieren.
  • Gesetzliche und regulatorische Vorschriften
    Der smama-Verhaltenskodex versteht sich als Ergänzung der bereits bestehenden regulatorischen Vorschriften und der durch die Netzbetreiber vorgegebenen freiwilligen Selbstbeschränkung für mobile Dienste. smama-Mitglieder verpflichten sich zur Einhaltung dieser Vorschriften und Vereinbarungen.
  • Urheberhinweis, Kontaktmöglichkeit
    Die Herkunft des Mobile Dienstes muss für den Endkunden jederzeit erkennbar sein. Dem Endkunden wird immer die Möglichkeit zur Kontaktnahme mit dem Werbeauftraggeber resp. mit dessen beauftragter Stelle gewährleistet, dies über eine Hotline und/oder eine E-Mail-Adresse. Der Werbeauftraggeber ist verpflichtet auf diesen Kontakt in angemessener Form und Zeit zu reagieren.
  • Kein Spam
    Die Mitglieder von smama verpflichten sich ausdrücklich zu keinem Zeitpunkt Mobilnummern mit ungefragten, unbestellten Spams zu beliefern. Eine Verletzung dieser Grundregel, die im Übrigen gesetzlich verankert ist, führt zu einer Abmahnung durch den Verband und im Wiederholungsfall zum Verbandsausschluss unter Veröffentlichung des den Verhaltenskodex verletzenden Mitglieds.
  • Opt-in
    Bei Push-Diensten, also der Lieferung von Inhalten an Mobilnummern, wird das ausdrückliche Opt-in des Inhabers der Mobilnummer verlangt. Unter Opt-in verstehen wir das Einverständnis des Endkunden zur Belieferung mit Inhalten, welches vom Mobile Marketer jederzeit nachgewiesen werden muss. Das Opt-in kann schriftlich, übers Web und direkt übers Mobiltelefon abgegeben werden. Bei Missbrauch wird der Netzbetreiber die Zielnummer, über welche die Inhalte ausgeliefert worden sind, sperren.
  • Stopp
    Der Endkunde muss jederzeit in der Lage sein, sein Opt-in durch eine Nachricht an den Mobile Marketer oder dessen Technologiepartner zurückzuziehen. Nach Absetzen eines Stopp-Befehls wird der Endkunde nicht mehr auf der Liste mit den Opt-ins geführt und nicht mehr mit Push-Diensten beliefert.
  • Nutzen für den Endkunden
    Der Empfänger von Mobile Marketing möglichst mit einem Mehrwert belohnt werden. Dieser Mehrwert kann viele Formen haben: Produkt- und Service-Informationen, Alerts, Gewinnspiele, Informationsdienste, Unterhaltung, Rabatte, exklusive Spezialangebote, usw.
  • Datenschutz
    smama-Mitglieder verpflichten sich Adressen bzw. Mobilnummern nur im Kontext einzusetzen, in dem sie gewonnen wurden. Als Dienstleister verwalten sie diese treuhänderisch für ihren Werbeauftraggeber. Überlässt ein Mitglied Adressen bzw. Mobilnummern an Dritte für die Leistung von Mobile Advertising, ohne dass das Einverständnis des Werbeauftraggebers vorliegt, wird er abgemahnt und im Wiederholungsfall aus dem Verband ausgeschlossen. Die Netzbetreiber sind gesetzlich gebunden, ihre Kundendaten nicht an Dritte weiterzugeben. Informationen zum Nutzerverhalten werden vertraulich behandelt, dienen lediglich der Optimierung der Kundenbeziehung. Dienen sie als Grundlage für Marketingdaten (Statistiken, Auswertungen, Behavioral Targeting) werden sie zusätzlich anonymisiert.

Dieser Verhaltenskodex wurde am 4. Oktober 2011 genehmigt.

«Bei Rot stehen, bei Grün gehen», das weiss jedes Kind. Doch genauso, wie es Verkehrserziehung braucht, damit sich die Kleinsten auf den Strassen sicher bewegen können, braucht es in einer Mediengesellschaft wie der unseren auch Medienbildung. Wie die Jugendlichen mit dem Handy sinnvoll umgehen, zeigt der Ratgeber der Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften (ZHAW).


Statuten

Die Statuten von smama wurden am am 11. November 2011 genehmigt.

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